Kassenantrag für medizinisches Cannabis vorbereiten
Beantworte ein paar einfache Fragen zu deiner Situation. Am Ende bekommst du eine fertige Übersicht, die du einfach mit zum Arzttermin nimmst.
So funktioniert's
Rechtliche Hintergründe & aktuelle Gesetzesänderung
Durch das Gesetz zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) sind Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen — auch für laufende Therapien. Gesetzlich Versicherte bekommen Blüten nur noch per Privatrezept (Selbstzahler). Dronabinol, Sativex und andere Fertigarzneimittel bleiben erstattbar. In den ersten 6 Monaten einer Cannabis-Therapie zahlen Kassen zudem keine Rezeptur-Extrakte/Tropfen, nur zugelassene Fertigarzneimittel.
Anspruch besteht bei schwerwiegender Erkrankung, wenn keine Standardtherapie zur Verfügung steht oder anwendbar ist, UND eine begründete Aussicht auf spürbare Besserung besteht.
- Normalfall: Krankenkasse entscheidet innerhalb 4 Wochen (mit Medizinischem Dienst)
- Allgemeine Palliativversorgung (AAPV) / Anschluss an Klinikaufenthalt: nur 3 Tage Prüffrist
- Spezialisierte Palliativversorgung (SAPV): keine Genehmigung nötig