Kassenantrag fuer medizinisches Cannabis vorbereiten
Strukturiere deine Angaben 1:1 nach dem offiziellen Arztfragebogen (§31 Abs.6 SGB V) — damit dein Arzttermin schneller geht und nichts vergessen wird.
Durch das Gesetz zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) sind Cannabisbluten aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen — auch fuer laufende Therapien. Gesetzlich Versicherte bekommen Bluten nur noch per Privatrezept (Selbstzahler). Dronabinol, Sativex und andere Fertigarzneimittel bleiben erstattbar. In den ersten 6 Monaten einer Cannabis-Therapie zahlen Kassen zudem keine Rezeptur-Extrakte/Tropfen, nur zugelassene Fertigarzneimittel.
Anspruch besteht bei schwerwiegender Erkrankung, wenn keine Standardtherapie zur Verfuegung steht oder anwendbar ist, UND eine begruendete Aussicht auf spuerbare Besserung besteht.
- Normalfall: Krankenkasse entscheidet innerhalb 4 Wochen (mit Medizinischem Dienst)
- Allgemeine Palliativversorgung (AAPV) / Anschluss an Klinikaufenthalt: nur 3 Tage Prueffrist
- Spezialisierte Palliativversorgung (SAPV): keine Genehmigung noetig